Der Revolver gehört zur Kategorie der Handfeuerwaffen und wird durch das deutsche Waffenrecht (WaffG) als Kurzwaffe definiert. Revolver sind eine Unterkategorie von Pistolen und sind mehrschüssige Faustfeuerwaffen, bei der die Munition in einzelnen Kammern in einem als drehbare Trommel ausgelegten Patronenlager kreisförmig angeordnet ist. Die Trommel dient dabei nicht nur als Patronenlager, sondern auch als Magazin.[1]
Revolver werden im Sport, zur Selbstverteidigung und für die Nachsuche bei der Jagd eingesetzt. In der Vergangenheit waren Revolver oft die Standardwaffe im Polizeidienst; im militärischen Bereich wurden sie vor allem von Offizieren, berittenen Truppen und der Militärpolizei verwendet. In beiden Rollen wurden sie weitgehend, in Deutschland sogar vollständig, durch modernere Selbstladepistolen ersetzt. Kompakte (oft fünfschüssige) Revolver werden teilweise in den USA von Polizisten als Zweitwaffe (en.: back-up gun) oder außerhalb des regulären Dienstes (off duty gun) getragen.[2] In einigen Staaten werden Revolver bis heute als Standardwaffen für Angehörige der Polizei eingesetzt.