Das Gewehr ist nach heutigem Sprachgebrauch mit Ausnahme des Luftgewehrs eine zu den Handfeuerwaffen zählende Schusswaffe, die als Schulterwaffe (von der Schulter geschossen) mit zwei Händen zu bedienen ist. Das deutsche Waffenrecht definiert Gewehre als Langwaffen.
In der Hauptsache werden Gewehre technisch nach Art und Beschaffenheit ihrer Läufe, vornehmlich in Büchse mit gezogenem Lauf (Ausnahmen bilden Läufe mit polygonalem Laufprofil) und Flinte mit glattem Lauf (Ausnahmen bilden Läufe für spezielle Flintenlaufgeschosse) unterteilt. Weitere technische Unterscheidungen werden nach der Art der Ladeeinrichtung oder auch der Bauweise getroffen. Darüber hinaus sind Unterscheidungen nach Verwendung und sprachgebräuchliche Unterscheidungen zu finden.